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   LAG Hessen, 01.02.2001 - 3 Sa 565/00   

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https://dejure.org/2001,16279
LAG Hessen, 01.02.2001 - 3 Sa 565/00 (https://dejure.org/2001,16279)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.02.2001 - 3 Sa 565/00 (https://dejure.org/2001,16279)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 3 Sa 565/00 (https://dejure.org/2001,16279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Umfangs eine Personalreduzierung, um als "wesentlicher Betriebsteil" oder als "erheblicher Teil der Belegschaft" gelten zu können

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2001, 677
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04

    Sozialplan bei Betriebseinschränkung durch Personalabbau

    Die Antragsgegnerin beruft sich zu Unrecht in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 01.02.2001 (3 Sa 565/00 - juris), die ausführt, bei der Ermittlung der Zahl der für die Annahme einer Betriebsänderung zu berücksichtigenden Arbeitnehmer hätten diejenigen außer Betracht zu bleiben, die aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen entlassen werden oder deren Arbeitsverhältnisse in Folge Fristablaufs enden.
  • OLG Celle, 17.12.2001 - 2 W 133/01

    Insolvenzverfahren; Postsperre; Interessenabwägung; Beschwerde ;

    2001, 87; OLG Celle ZInsO 2001, 128= ZEP 2001, 468; ebenso OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 677 [LS]).
  • LAG Hamm, 10.09.2010 - 10 TaBV 111/09

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung; unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf

    Diejenigen Arbeitnehmer, die aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen entlassen werden oder deren Arbeitsverhältnis infolge Fristablaufs endet, bleiben nach ganz herrschender Meinung außer Betracht (BAG 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 12; LAG Hessen 01.02.2001 - 3 Sa 565/00 - ZInsO 2001, 677; LAG Baden-Württemberg 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04 - NZA-RR 2005, 195; Fitting, aaO., § 111 Rn. 80; WPK/Bender, aaO., § 111 Rn. 15; Richardi/Annuß, aaO., § 111 Rn. 78; GK/Oetker, aaO., § 111 Rn. 78; a.A: DKK/Däubler, aaO., § 111 Rn. 57; Matthes/MünchArbR, 3. Aufl., § 360 Rn. 35).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
    Für das Entstehen eines Nachteilsausgleichsanspruch nach § 113 Abs. 3 BetrVG ist es unschädlich, wenn das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers vor dem Stilllegungszeitpunkt endet, entscheidend ist, dass es nach der Stilllegungsentscheidung des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters endet (LAG Köln, Urt. v. 20.10.2000 - 11 Sa 650/00, EWiR 2001, 653 [Büdenbender]; LAG Köln, Urt. v. 12.01.2001 - 11/10 Sa 866/00 , NZA-RR 2001, 372) und dass der Arbeitnehmer hiervon überhaupt betroffen ist ( LAG Köln, Urt. v. 10.08.1995 - 10 Sa 445/95 , NZA-RR 1996, 292; LAG Hessen, Urt. v. 01.02.2001 - 3 Sa 565/00 , ZInsO 2001, 677 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 7 TaBV 1215/17

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle - Auslaufenlassen befristeter

    Diejenigen Arbeitnehmer, die aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen entlassen werden oder deren Arbeitsverhältnis infolge Fristablaufs endet, bleiben nach ganz herrschender Meinung außer Betracht (BAG 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg 07.11.2006 - 1 TaBV 1310/16 juris; LAG Hamm 10.09.2010 - 10 TaBV 111/09; LAG Hessen 01.02.2001 - 3 Sa 565/00 - ZInsO 2001, 677; LAG Baden-Württemberg 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04 - NZA-RR 2005, 195; Fitting § 111 Rz. 80; ErfK/Kania § 111 Rz. 9; Richardi/Annuß § 111 Rn. 78; GK/Oetker § 111 Rn. 78; a.A: DKKW/Däubler, § 111 Rn. 57; Matthes/MünchArbR, 3. Aufl., § 360 Rn. 35 nur bezogen auf § 111 BetrVG).
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